Denkmalschutz Immobilien
Informationen zu Denkmalschutz Immobilien
Was sind Denkmalschutz Immobilien?
Denkmalschutz Immobilien
Denkmalschutz Immobilien unterliegen dem Denkmalschutz-Recht. In Deutschland gibt es keine einheitliche juristische Grundlage für das Denkmalschutz-Recht. Jedes Bundesland erlässt eigene Denkmalschutz-Gesetze, da sie die Kulturhoheit innehaben. Der Begriff der Denkmalschutz Immobilien wird somit auch unterschiedlich definiert, beruht aber auf einem gesellschaftlichen Konsens.
So heißt es beispielsweise im brandenburgischen Denkmalschutz-Recht:
„Denkmale sind Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.“ (§2 I BbgDSchG)
Denkmale können zum Beispiel eingeteilt werden in:
- Baudenkmale – Gebäude
- Techn. Denkmale – technische Anlagen z.B. histor. Fahrzeuge
- Gartendenkmale – anthropogen gestaltete Landschaften, Parks, Gärten
- Bodendenkmale – z.B. altertümliche Siedlungsreste, Scherben, Gräber
Wir beschäftigen uns mit Baudenkmalen als Denkmalschutz Immobilien
Denkmalschutz Immobilien sind wohl die allgegenwärtigen stillen Zeugen ganzer Epochen. Sie spiegeln die gesellschaftlichen Auffassungen wider, genauso wie künstlerische und bautechnische Fertigkeiten ihrer Erbauer und überzeugen durch Schönheit, Eleganz und ein ganz besonderes Flair.
Die Erhaltung und Pfleg von Denkmalschutz Immobilien wird durch Förderprogramme der Länder unterstützt. So erhalten Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien neben Steuervorteilen und Denkmalabschreibung auch Zuschüsse zu denkmalgerechten Sanierungsprogrammen.
Ob Gebäude Denkmalschutz Immobilien sind entscheidet die zuständige Denkmalschutzbehörde des Landes. Grundsätzlich impliziert der Denkmalstatus immer die Notwendigkeit und das Vorhandensein des gesellschaftlichen Interesses.
Sprich, nicht jedes Gebäude erhält somit Denkmalstatus, vielmehr müssen Voraussetzungen von z.B. architektonischer/gestalterischer Natur vorliegen.
Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, erhaltenswertes Kulturerbe sowie relevante Denkmalschutz Immobilien von öffentlichem Interesse vor Veränderung, Zerstörung oder dem Verfall zu retten und somit auch der Nachwelt zu erhalten.